Infos und Buchung unter Tel. 034297-14 91 99

Wissenswertes

Allgemeines

Vorausetzungen zum Fahren eines Quads, ATV oder Trikes: Mindestalter: 18 Jahre Führerschein Auto für Quad und ATV oder Motorrad bei Trikes Gute allgemeine körperliche Verfassung

Helmpflicht

Eines vorweg: Schon allein aus Sicherheitsgründen sollte beim Quad- oder ATV-Fahren immer ein Helm getragen werden. Die offizielle Reglung besagt, dass die Helmpflicht bei diesen Fahrzeugen von der Zulassungsart abhängig ist. Ob ein Helm getragen werden muss, ist i.d.R. aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals "Fahrzeugbrief") ersichtlich. Bei Fahrzeugen, die als "landwirtschaftliche Zugmaschine" mit einer Höchstgeschwindigkeit von 59 km/h zugelassen sind, ist das Tragen eines Helmes zwar nicht vorgeschrieben, aber dennoch ratsam. Nebenbei bemerkt: Wir führen ein breites Sortiment an top-modischen Quad-Helmen. Gelegenheitsfahrer können sich das Equipment bei uns zu günstigen Konditionen ausleihen, sofern Helm und Handschuhe nicht sowieso schon im Preis mit inbegriffen sind.

Probefahrt

Sie stehen vor der schwierigen Entscheidung, welches Quad/ATV Sie erwerben möchten? Sie möchten ausprobieren, wie sich der Unterschied der Hubraumklasse auswirkt oder welches Modell Ihren Idealvorstellungen von Fahrspaß entspricht? Gern stellen wir Ihnen ein Fahrzeug zur Probefahrt zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Probefahrttermin und bringen Sie zu diesem Ihre Fahrerlaubnis mit.

Beifahrer

in Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung darüber, ob auf einem Quad/ATV zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme dürch den TÜV jedoch wird festgelegt, ob Zwei-Personen-Fahrten zulässig sind. Einige Quad- und ATV-Hersteller bereiten eine einheitliche Regelung vor, die eine Einzelabnahme durch den TÜV unnötig machen soll. Jedoch werden die Fahrzeuge dann nur noch für den Ein-Personen-Betrieb zugelassen sein.

Finanzierung

Für alle Modelle bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Creditplus Bank die Finanzierung zu günstigen Konditionen an. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern!

Lieferservice

Damit Sie von Anfang an Freude an Ihrem neuen Quad oder ATV haben, bieten wir Ihnen € die persönliche Lieferung Ihres Fahrzeugs bis vor die Haustür an. In einer ausführlichen Einweisung zeigen wir Ihnen alles, was Sie über Bedienung und Fahrverhalten wissen müssen.

Werkstatt/ Kundendienst

Werkstattleistung von A bis Z Durchsichten Reparaturen Reifendienst Umbauten Auspuffanlagen TÜV-Abnahmen Ölservice

Unser Werkstatt-Service für alle Quad, ATV, UTV und Buggy

Im Servicebereich des QUADCENTER Lehmann führen wir für Sie Wartungs- und Reparatur-arbeiten an Quads aller Fabrikate durch. Autorisierte Werkstatt Werkstatt Ersatz Quad Hol und Bringe Service nach Absprache Alle Marken können bei uns repariert werden Inspektionen, Reparaturen, Wartungen und Garantieleistungen Schnelle Ersatzteilbeschaffung und Tuning-Teile Tiefer-Breiter-Höher ?? Ruft uns an! Sachverständigen Gutachten bei Unfall TÜV-Abnahmen und Eintragungen aller Art

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Helmpflicht

Eines vorweg: Schon allein aus Sicherheitsgründen sollte beim Quad- oder ATV-Fahren immer ein Helm getragen werden. Die offizielle Reglung besagt, dass die Helmpflicht bei diesen Fahrzeugen von der Zulassungsart abhängig ist. Ob ein Helm getragen werden muss, ist i.d.R. aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals "Fahrzeugbrief") ersichtlich. Bei Fahrzeugen, die als "landwirtschaftliche Zugmaschine" mit einer Höchstgeschwindigkeit von 59 km/h zugelassen sind, ist das Tragen eines Helmes zwar nicht vorgeschrieben, aber dennoch ratsam. Nebenbei bemerkt: Wir führen ein breites Sortiment an top-modischen Quad-Helmen. Gelegenheitsfahrer können sich das Equipment bei uns zu günstigen Konditionen ausleihen, sofern Helm und Handschuhe nicht sowieso schon im Preis mit inbegriffen sind.

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in Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung darüber, ob auf einem Quad/ATV zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme dürch den TÜV jedoch wird festgelegt, ob Zwei- Personen-Fahrten zulässig sind. Einige Quad- und ATV-Hersteller bereiten eine einheitliche Regelung vor, die eine Einzelabnahme durch den TÜV unnötig machen soll. Jedoch werden die Fahrzeuge dann nur noch für den Ein-Personen- Betrieb zugelassen sein.

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ATV, UTV und Buggy

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